TRAINERKURS LIZENZ D IN VAHRN
ES WURDE DIE AUSSCHREIBUNG DES TRAINER KURSES LIZENZ D VERÖFFENTLICHT, WELCHER VOM 28/10/2024 BIS 01/02/2025 IN VAHRN STATTFINDET.
ONLINEMELDUNGEN INNERHALB 15/10/2024:
Folglich wurden die Artikel 32, 33 und 106 der NOIF der FIGC angepasst.
Die Änderung von Artikel 32 sieht insbesondere vor, dass für jene Fußballspieler, welche am 1. Juli 2023 beim selben Verein der Vorsaison gemeldet geblieben sind, die Sportliche Bindung erst am 30. Juni 2025 endet.
Für Fußballspieler, welche ab dem 1. Januar 2005 geboren sind, bleibt die Bindung jedoch noch bis Juni 2026 bestehen, es sei denn, sie schließen innerhalb der vom Verband jährlich festgelegten Fristen für die Meldung von „nichtprofessionellen“ Fußballspielern zwischen Vereinen, die an den LND-Meisterschaften teilnehmen, einen Arbeits- oder Lehrvertrag mit einem neuen Verein ab.
Man ersucht die Vereine die Offiziellen Rundschreiben Nr. 479, 482 e 483 durchzulesen, welche im Rundschreiben 77 vom 30/06/24 angeführt sind.
Si informano le Società affiliate che a partire dal 10 Giugno 2024 e fino al 15 Luglio 2024 tutte le pratiche inerenti la richiesta di fusioni, scissioni, cambi di sede sociale e/o cambi di denominazione sociale e conferimenti d’azienda dovranno essere generate e depositate mediante il portale servizi della F.I.G.C. dell’Anagrafe Federale Online.
La piattaforma è raggiungibile dal sito internet
https://anagrafefederale.figc.it
e per qualsiasi informazione di supporto tecnico è stato predisposto il seguente indirizzo mail a cui le società potranno scrivere in caso di necessità: supportotecnico@figc.it .
In allegato si pubblicano le slide powerpoint relative alle richieste di fusioni, scissioni, cambi di sede sociale e/o cambi di denominazione sociale e conferimenti d’azienda.
fusioni, scissioni, cambi di sede sociale eo cambi di denominazione sociale e conferimenti dazienda
In der Gazzetta Ufficiale vom 31.05.2024 wurde das Decreto-Legge n. 71 veröffentlicht, wo der Art. Nr. 3 einige wichtige Änderungen des Decreto legge Nr. 36/2021 bezüglich der Freiwilligen, die in den Sportvereinen arbeiten, enthält.
Bei jedem der gemeinsamen Treffen der Vertreter der Regierung wurde von den Vertretern des CONI und der FIGC das Thema der Spesenvergütung der Freiwilligen Mitarbeiter angesprochen. Nun ist es gelungen eine Änderung der bisher gültigen Vorschriften zu erreichen, da nun auch die Freiwilligenarbeit innerhalb der eigenen Gemeinde honoriert werden darf und eine pauschale Spesenvergütung (forfettario) innerhalb eines bestimmten Betrages – Euro 400 – möglich sein wird.
Voraussetzung ist, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die von den nationalen Verbänden anerkannt werden oder von den „Enti di Promozione“ oder von „sport und salute“ veranstaltet werden. Vorher gilt es natürlich festzulegen für welche Art von Tätigkeit von Freiwilligen diese Art von Spesenvergütung vorgesehen ist.
Für die im Sport tätigen Freiwilligen, die für ihre sportlichen Tätigkeiten eine Pauschalvergütung (Forfait) erhalten, ist vorgesehen, dass ihre Namen und der Betrag, mit dem sie vergütet werden, im „registro nazionale delle attività sportive dilettantistiche“ eingetragen wird. Dies hat innerhalb des Monatsendes nach Beendigung des jeweiligen Trimesters, in dem die Tätigkeiten stattfanden, zu erfolgen. Die Vorlagen für diese Mitteilungen sind ab sofort beim „ispettorato nazionale del lavoro“, bei INPS und beim INAIL sowie bei der „piattaforma digitale nazionale“ Art. 50 -ter del codice dell’amministrazione digitale, decreto legislativo 7 marzo 2005, n. 82 und beim „sistema pubblico di connettività Art. 73, ohne dass für diese Verwaltungseinrichtungen Kosten entstehen, abrufbar. Auf diese Weise geregelte Spesenvergütungen stellen keine Mehreinnahmen für den Empfänger der Spesenvergütungen dar, wenn sie nicht den im Art. 35 comma 8- bis festgelegten Betrag (imponibile) überschreiten und stellen die Grundlage dar für die INAIL Abgabe innerhalb der im Art. 36, comma 6 festgesetzten Grenzen.
Weitere Infos auf der Circolare nr. 69 :
Man erinnert Termine und Modalitäten für eventuelle Entscheidungsspiele in den Regionalen und Landesmeisterschaften:
SPAREGGI Programma aggiornato – ENTSCHEIDUNGSSPIELE Programm aktualisiert
Der Koordinator des Jugend- und Schulsektors teilt, in Bezug auf die Tätigkeit des Territorialen Technischen Ausbildungszentrum in Neumarkt (BZ), die Einberufungen für das spiel der Nationalen Turniere U14 CFT für folgenden Tag mit:
MONTAG, 08. April 2024 um 13.30 Uhr (Pünktlichkeit wird empfohlen)
Treffpunkt FIRMIAN PARKPLATZ Ausfahrt BZ SUD für Busfahrt nach VERONA (Bottagisio Sport Center) Rückkehr vorgesehen um 21.00 Uhr
In Anbetracht der Wiederaufnahme der Basistätigkeit hat am 05. Februar ein Treffen mit den Verantwortlichen und Trainern der Südtiroler Vereine stattgefunden.
Man dankt für die zahlreiche Teilnahme; weiters wird mitgeteilt, dass man nach einem Meinungsaustausch vereinbart hat, den Ablauf der Veranstaltung wie folgt festzulegen:
C – JUGEND : U13/U12
Die Austragungsform wird nicht geändert:
Das Ergebnis der Spielsituationen wird keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben; es muss aber auf den Spielbericht eingetragen werden.
Erster Spieltag 09., 16. bzw. 23. März 2024
D – JUGEND : U11/U10
Die Austragungsform wird wie folgt geändert:
Die Heimmannschaften können entscheiden, welche dieser beiden obligatorischen Situationen, zusätzlich zu den drei Spielzeiten, ausgetragen werden:
Das Ergebnis der Spielsituationen wird keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben, muss allerdings auf dem Spielbericht eingetragen werden; die 4. Spielzeit hingegen schon und muss zu den drei Spielzeiten hinzugefügt werden.
Erster Spieltag 16. März 2024
E – JUGEND : U9/U8
Die Austragungsform wird nicht geändert:
Erster Spieltag 10. März 2024 (Meran Sinich)
Demnächst folgt das Programm.
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SCHIEDSRICHTERBERICHT – C-JUGEND D-JUGEND 20232024
SPIELERLISTE C-JUGEND D-JUGEND 20232024
Für weitere Details und Informationen:
Koordinator Jugend- und Schulsektor
Roberto Cortese 338/4844898
Delegierter der Basistätigkeit
Rodolfo Berardo 338/2462694