• Call Us
  • Mail Us

VERLÄNGERUNG DER SPORTLICHEN BINDUNG UND ÄNDERUNG DER MELDUNGSTERMINE

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 89, das am 29. Juni 2024 veröffentlicht wurde, hat der Ministerrat die Verlängerung der Sportlichen Bindung für die Spielermeldungen, welche vor dem Inkrafttreten der Sportreform, d.h. vor dem 1. Juli 2023, unterzeichnet wurden, um ein Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2025, beschlossen.

 

Folglich wurden die Artikel 32, 33 und 106 der NOIF der FIGC angepasst.

 

Die Änderung von Artikel 32 sieht insbesondere vor, dass für jene Fußballspieler, welche am 1. Juli 2023 beim selben Verein der Vorsaison gemeldet geblieben sind, die Sportliche Bindung erst am 30. Juni 2025 endet.

 

Für Fußballspieler, welche ab dem 1. Januar 2005 geboren sind, bleibt die Bindung jedoch noch bis Juni 2026 bestehen, es sei denn, sie schließen innerhalb der vom Verband jährlich festgelegten Fristen für die Meldung von „nichtprofessionellen“ Fußballspielern zwischen Vereinen, die an den LND-Meisterschaften teilnehmen, einen Arbeits- oder Lehrvertrag mit einem neuen Verein ab.

 

 

Man ersucht die Vereine die Offiziellen Rundschreiben  Nr. 479, 482 e 483 durchzulesen, welche im Rundschreiben 77 vom 30/06/24 angeführt sind.

 

Comunicato Rundschreiben 77 – 20232024

Comments are closed.