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SPIELERWECHSEL und FREISTELLUNGEN von Fußballspielern/innen

SPIELERWECHSEL

 

Man erinnert, dass die Vereinswechsel und Abgabe des Vertrages von Fußballspielern und Fußballspielerinnen „Junge Amateure“ und „Nicht Profis“ zwischen Vereinen, welche an den von der Nationalen Amateurliga organisierten Meister-schaften teilnehmen, unter Einhaltung der Artt. 100, 101 und 104 der NOIF, innnerhalb folgenden Zeitraums erfolgen kann:

 

VON DIENSTAG, 03. DEZEMBER BIS

MITTWOCH, 18. DEZEMBER 2024

 

 

Für die Disziplin Kleinfeldfußball wurde das Zeitfenster für einen Spielerwechsel wie folgt festgelegt:

VON DONNERSTAG, 02. JANUAR

BIS MITTWOCH, 29. JANUAR 2025

 

 

Die Spielerwechsel müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.

 

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

 

 

 

Auflösung der zeitlich begrenzten Spielerwechsel

 

Man erinnert, dass am 02. Dezember 2024 der Termin für die Einreichung von Auflösungen zeitlich begrenzter Spielerwechsel abläuft (Art. 103 bis der N.O.I.F.).

Der Fußballspieler, der innerhalb 02. Dezember den zeitlich begrenzten Spielerwechsel auflöst, kann nochmals einen zeitlich begrenzten oder endgültigen Spielerwechsel, innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums, unterzeichnen.

 

Sollte der Fußballspieler zum Stammverein, ohne einen weiteren Wechsel, zurückkehren, kann die Auflösung auch innerhalb 18. Dezember 2024 eingereicht werden.

 

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it von Seiten des Stammvereins unter dem Kapitel „Rientro dal prestito“, erfolgen.

 

Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

 

 

 

FREISTELLUNG FUßBALLSPIELER/INNEN

 

Man erinnert, dass die Freistellung von Amateur- und Jugendfußballspielern ohne Sportarbeitsvertrag, laut Art. 107 der N.O.I.F. (zusätzliche Freistellungen) in folgendem Zeitraum erfolgen kann:

 

 

VON MONTAG, 02. DEZEMBER BIS

MITTWOCH, 11. DEZEMBER 2024

 

Die Freistellungen müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.

 

Für die Fußballspieler, die in diesem Zeitraum freigestellt wurden, muss die Meldung nach dem 12. Dezember 2024 erfolgen.

 

Die Eingabe der Freistellungen muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

 

Im Bereich “Svincoli” können die Vereine die Liste ihrer Fußballspieler/innen überprüfen, und die Freistellung direkt online vornehmen. (Svincoli Dilettanti oder SGS).

 

Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

 

Bei der Freistellung SGS müssen ausserdem die originalen Spielerausweise eingereicht werden.

 

 

 

Nulla Osta – Pool Juniores

 

Man informiert, dass der zweite Zeitraum für die Einreichung der Nulla Osta zur Teilnahme an Mannschaften Pool Junioren wie folgt festgelegt wurde:

 

VON DIENSTAG, 03. DEZEMBER BIS

MITTWOCH, 18. DEZEMBER 2024

 

Das Formular Nulla Osta befindet sich auf unserer Internetseite im Bereich Formulare.

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