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Rundschreiben n. 19: Richtlinien positive Virus Sars-CoV-2 Fälle

Aufgrund der geltenden Richtlinien des aktuellen Gesundheitsprotokolls für Vereine im Amateur- und Jugendbereich, welche an der Offiziellen Tätigkeit der Saison 2022/2023 teilnehmen, wird folgendes Rundschreiben zur Durchführung der Nationalen, Regionalen und Landesmeisterschaften im Falle von positiven SARS-CoV-2-Virus Fällen bei Fußballspieler/innen angewandt, sofern sie im Laufe der Saison 2022/2023 nicht geändert oder widerrufen werden.

 

https://www.lnd.it/it/comunicati-e-circolari/circolari/circolari-2022-23/9348-circolare-n-19-disposizioni-gestione-casi-positivi-virus-sars-cov-2-nell-ambito-del-gruppo-squadra/file

 

 

  1. C) REGIONALE UND LANDESMEISTERSCHAFTEN HERREN UND DAMEN

 

  1. Das Spiel wird regulär ausgetragen, wenn nicht mehr als 8 (acht) Fußballspieler/innen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, bei Kleinfeld nicht mehr als 5 (fünf). Der Verein muss dem Autonomen Landeskomitee Bozen bzw. bei Regionalen Meisterschaften dem Autonomen Landeskomitee Trient, mittels zertifizierter E-Mail PEC, die positiv getesteten Fußballspieler/innen nach PCR bzw. Antigen Tests, welche in öffentlicher oder privater Einrichtung durchgeführt wurden und in der Datenbank über das Gesundheitskartensystem registriert sind, mitteilen. Im Falle von mehr als 8 (acht) positiv getesteten Fußballspielern/innen, bei Kleinfeld mehr als 5 (fünf), muss der Verein dies mittels zertifizierter E-Mail PEC dem zuständigen Komitee, spätestens 24 Stunden vor dem offiziellen Spiel, mitteilen. Das Komitee wird die Dokumentation begutachten und eventuell das Spiel verlegen. Zur Beantragung der Spielverlegung werden die positiven Fälle jener Fußballspieler/innen nicht in Betracht gezogen, welche in der Liste der “Mannschaftsgruppe” nachträglich in den letzten 10 Tagen vor dem Ansuchen um Spielverlegung eingetragen wurden.

Die nicht erfolgte Genesung der positiven Fußballspieler/innen, welche die Verlegung des Spiels berechtigt hat, ermöglicht nicht eine weitere Verlegung desselben Spieles, ausser es ergeben sich neue positive Fälle laut Punkt 1.

 

  1. Jeder Verein muss an das Autonome Landeskomitee Bozen mittels zertifizierter E-Mail PEC lnd@legalmail.it bis spätestens 30. September 2022 die Liste der unten angeführten “Mannschaftsgruppe” übermitteln, unterzeichnet vom Vereinspräsidenten, mit den geforderten Angaben nur zu den Fußballspielern/innen. Die Liste darf maximal bis zu 30 (dreißig) Fußballspieler/innen beinhalten, für Kleinfeld maximal 20 (zwanzig), und kann im Laufe der Saison mittels PEC abgeändert werden.

 

Dieses Formular ist im Format WORD unter den Formularen unserer Internetseite abrufbar https://www.figcbz.it/de/formulare/ und muss mittels PEC combolzano.lnd@legalmail.it an das Autonome Landeskomitee Bozen innerhalb 30. September 2022 übermittelt werden.

 

Für alle weiteren Richtlinien und Verfügungen, verweist man auf das aktuelle Gesundheitsprotokoll und weiteren Änderungen, an denen sich die Vereine halten müssen.

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