Riforma dello sport – prestazioni dei volontari / Sportreform – Freiwilligenarbeit
In der Gazzetta Ufficiale vom 31.05.2024 wurde das Decreto-Legge n. 71 veröffentlicht, wo der Art. Nr. 3 einige wichtige Änderungen des Decreto legge Nr. 36/2021 bezüglich der Freiwilligen, die in den Sportvereinen arbeiten, enthält.
Bei jedem der gemeinsamen Treffen der Vertreter der Regierung wurde von den Vertretern des CONI und der FIGC das Thema der Spesenvergütung der Freiwilligen Mitarbeiter angesprochen. Nun ist es gelungen eine Änderung der bisher gültigen Vorschriften zu erreichen, da nun auch die Freiwilligenarbeit innerhalb der eigenen Gemeinde honoriert werden darf und eine pauschale Spesenvergütung (forfettario) innerhalb eines bestimmten Betrages – Euro 400 – möglich sein wird.
Voraussetzung ist, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die von den nationalen Verbänden anerkannt werden oder von den „Enti di Promozione“ oder von „sport und salute“ veranstaltet werden. Vorher gilt es natürlich festzulegen für welche Art von Tätigkeit von Freiwilligen diese Art von Spesenvergütung vorgesehen ist.
Für die im Sport tätigen Freiwilligen, die für ihre sportlichen Tätigkeiten eine Pauschalvergütung (Forfait) erhalten, ist vorgesehen, dass ihre Namen und der Betrag, mit dem sie vergütet werden, im „registro nazionale delle attività sportive dilettantistiche“ eingetragen wird. Dies hat innerhalb des Monatsendes nach Beendigung des jeweiligen Trimesters, in dem die Tätigkeiten stattfanden, zu erfolgen. Die Vorlagen für diese Mitteilungen sind ab sofort beim „ispettorato nazionale del lavoro“, bei INPS und beim INAIL sowie bei der „piattaforma digitale nazionale“ Art. 50 -ter del codice dell’amministrazione digitale, decreto legislativo 7 marzo 2005, n. 82 und beim „sistema pubblico di connettività Art. 73, ohne dass für diese Verwaltungseinrichtungen Kosten entstehen, abrufbar. Auf diese Weise geregelte Spesenvergütungen stellen keine Mehreinnahmen für den Empfänger der Spesenvergütungen dar, wenn sie nicht den im Art. 35 comma 8- bis festgelegten Betrag (imponibile) überschreiten und stellen die Grundlage dar für die INAIL Abgabe innerhalb der im Art. 36, comma 6 festgesetzten Grenzen.
Weitere Infos auf der Circolare nr. 69 :