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JUGENDSPIELER Ober- und Landesliga Sportsaison 2017/2018

An den Meisterschaften der Ober- und Landesliga und an allen vom Nationalen Amateurligaverband  organisierten offiziellen Tätigkeiten, können alle Fußballspieler, welche für die Sportsaison 2017/2018 regulär gemeldeten wurden, ohne Altersbegrenzung, ab den vollendeten 15. Lebensjahr, laut Art. 34, Komma 3, der vorgesehenen Bestimmung der N.O.I.F. (Verbandsinterne Organisatorische Bestimmungen), teilnehmen.

 

OBERLIGA

Laut oben genannten Bestimmungen, hat der Vorstand des Amateurligaverbandes festgelegt, dass die an der Meisterschaft Oberliga teilnehmenden Vereine,  in den Spielen der Offiziellen Tätigkeit 2017/2018 verpflichtet sind, ab Beginn und für die gesamte Dauer der Spielzeit – auch im Falle von Auswechslungen eines oder mehr Teilnehmer – mindestens zwei Fußballspieler folgender Jahrgänge einzusetzen:

– 1 geboren ab 01.01.1998
– 1 geboren ab 01.01.1999


LANDESLIGA

Auf Anfrage des Vorstandes des Autonomen Landeskomitee Bozen, hat der Nationale Amateurligaverband folgende Ausnahmeregelung zu den erlassenen Bestimmungen des Offiziellen Rundschreiben Nr. 1, für die Sportsaison 2017/2018, genehmigt:

Die Vereine die an der Meisterschaft Landesliga teilnehmen, sind verpflichtet,  in den Spielen der Offiziellen Tätigkeit 2017/2018, ab Beginn und für die gesamte Dauer der Spielzeit – auch im Falle von Auswechslungen eines oder mehr Teilnehmer – mindestens zwei Fußballspieler folgender Jahrgänge einzusetzen:

– 1 geboren ab 01.01.1997
– 1 geboren ab 01.01.1998

 

In Bezug auf die genannten Verpflichtungen, sind die Fälle von Feldverweise und falls bereits alle erlaubten Auswechslungen durchgeführt worden sind, bei Verletzungen der erwähnten Jugendspieler ausgeschlossen.

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