Protokoll FIGC Wiederaufnahme Tätigkeit und Anwesenheit Publikum
Der Italienische Fußballverband hat das Protokoll mit den Richtlinien für die Wiederaufnahme von Trainingseinheiten in Mannschaftsform, sowie Freundschaftsspielen zwischen verschiedenen Vereinen im Wettkampfsport und in der Basistätigkeit (Turniere und Meisterschaften) des Amateur- und Jugendsektors veröffentlicht, welche nicht durch die Protokolle der Veranstaltungen von Nationalem Interesse geregelt sind.
https://www.figc.it/media/136130/aggiornamento-protocollo-dilettanti-e-sgs_06_05_2021.pdf
Aufgrund der neuen Landesverordnung benötigt man bei Ausübung der sportlichen Aktivitäten im Freien, auch bei Mannschafts- und Kontaktsportarten, keinen Corona Pass.
Die Nutzung von gemeinschaft-lichen Duschen und Umkleideräumen setzt grundsätzlich den Corona-Pass voraus.
Infos zum Corona-Pass unter folgendem Link:
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/corona-pass.asp
In Bezug auf die Meisterschaften von Nationalem Interesse (Oberliga Herren und Damen) bleibt es verpflichtend einen wöchentlichen PCR oder Antigen Test 48/72 Stunden vor den Spielen durchzuführen.
Man veröffentlicht das Protokoll für die Austragung mit Publikum:
https://www.figc.it/media/138224/linee-guida-figc-per-partecipazione-pubblico_31052021-def.pdf
Für alle Meisterschaften und Turniere im Freien ist ab dem 1. Juni die Anwesenheit von Publikum erlaubt. Die Kapazität der Anlagen kann zu 25 Prozent der maximalen zulässigen Zuschaueranzahl genutzt werden. In jedem Fall darf die maximale Anzahl der Zuschauer für Anlagen im Freien die Anzahl von 1.000 nicht überschreiten.
Man veröffentlicht das Protokoll für die Austragung mit Publikum:
https://www.figc.it/media/138224/linee-guida-figc-per-partecipazione-pubblico_31052021-def.pdf
Laut Protokoll müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
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Vormerkung und Zuweisung der Sitzplätze;
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Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands von mindestens 1 Meter;
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Messung der Körpertemperatur beim Eingang. Sollte diese höher als 37,5° sein, bzw. Covid-19 Symptome bestehen, wird der Zugang zur Sportanlage untersagt;
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Verwendung des Mundnasenschutzes (FFP2 oder Chirurgische) während des gesamten Aufenthalts auf der Sportanlage;
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Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln beim Eingang und in Zuschauerzonen;
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Angemessene Anzahl von Toiletten zur Vermeidung von Menschenansammlungen, welche desinfiziert werden müssen;
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Schlangenbildungen beim Einlass und Ausgang vermeiden;
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Hinweisschilder zu den Sicherheits-maßnahmen anbringen;