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Meisterschaften Junioren A-, B-Jugend – Nächste Saison

Der Vorstand hat beschlossen die Meisterschaften der Kategorien Junioren, A-Jugend U17 und B-Jugend U15 auch in der kommenden Saison in zwei Phasen zu organisieren. Auf eine kurze erste Phase, an der alle angemeldeten ersten Mannschaften in einer Qualifikationsrunde teilnehmen, folgt eine zweite Phase mit den Kreis Elite, den Landesmeisterkreisen und den Fair Play Kreisen. Weitere Details können erst nach den Meldungen festgelegt werden.

In Bezug auf die Junioren Meisterschaft wird das Komitee wiederum eine Ausnahmeregelung zur Teilnahme des gesamten Jahrgangs 2002 mit der Möglichkeit des Einsatzes von 3 älteren Spielern des Jahrgangs 2001 beantragen.

Bezüglich der genauen Jahrgänge der Kategorien im Jugendsektor erwarten wir noch genaue Richlinien des Nationalen Jugendsektors.

Zweite Mannschaften in 3. Amateurliga – Nächste Saison

Der Vorstand hat beschlossen eine Ausnahmeregelung beim Nationalen Amateurligaverband zu beantragen, um unseren Vereinen die Möglichkeit anzubieten eine Zweite Mannschaft (“B”-Mannschaft) anzumelden. Diese sind dann teilnahmeberechtigt für die 3. Amateurliga.

Weitere Details werden nach eventuell positiven Zusagen auf diesen Vorschlag veröffentlicht.

Trainerkurs Lizenz D – online

Die Trainervereinigung in Coverciano hat einen Trainerkurs für Regionale Amateurligatrainer Lizenz D für die Region Trentino Südtirol ausgeschrieben, welcher vom 26/04 bis 26/06/2021 online stattfinden wird.

Mit der Organisation des Kurses wurde die lokale Trainervereinigung (AIAC) beauftragt.

Am Kurs können jene Personen teilnehmen, welche bereits über eine Trainerbescheinigung als Jugendtrainer – Lizenz C verfügen und für mindestens 6 Monate vor dem 30. Juni 2020 bei einem Verein als Trainer angemeldet waren.

Die Anmeldungen müssen online innerhalb 08/04/2021 erfolgen.

Sämtliche Informationen sind in der angeführten Ausschreibung enthalten.

 

Bando corso allenatori Licenza D – Ausschreibung Trainerkurs Lizenz D

Verbandsvorstand: Wiederaufnahme der Regionalen Meisterschaften

Der Verbandsvorstand hat dem Willen des Nationalen Amateurligaverbandes, für eine Wiederaufnahme der Meisterschaften Oberliga Herren und Damen sowie Kleinfeldfußball Serie C-C1 Herren und Damen, entsprochen.

 

Die endgültige Freigabe (also auch der Mannschaftstrainings mit Kontakt), wird vom Verbandspräsidenten Gravina und seinen Vizepräsidenten Calcagno und Dal Pino erteilt, sobald die Nationale Amateurliga die Einzelheiten auch in Bezug auf das Format bei der Verbandssitzung am 10. März mitteilen wird.

 

Weiters wird der Fußballverband die Anträge der LND zu einer generellen Ausnahmeregelung der Formate, sowie einer Aussetzung der Abstiege und eines sportlichen Anrechts zum Aufstieg in die Nationalen Meisterschaften genehmigen.

 

In Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen, die auf die Vereine zukommen werden, die ihre Aktivitäten wieder aufnehmen, hat die FIGC angekündigt, die Maßnahmen des Unterstützungsdekrets der Regierung abzuwarten.

Aktuelle Situation TRAININGS und MEISTERSCHAFTEN

Man weist darauf hin, dass mit dem letzten Ministerialdekret und den Dringlichkeits-maßnahmen des Landeshauptmannes, aktuell jegliche Trainingseinheiten auf Südtiroler Sportanlagen, untersagt sind.

  

Für alle Aktiven, die an Landes- bzw. Regionalen Meisterschaften teilnehmen, sind nur individuelle Trainingsaktivitäten außerhalb der Sportanlagen möglich.

  

Auf Anfrage des Landeskomitees wird die Autonome Provinz Bozen in den nächsten Wochen, aufgrund des Verlaufes der Covid-19 Pandemie, die Zulassung einer Trainingstätigkeit, in individueller Form auf den Sportanlagen, in Betracht ziehen.

Aufgrund des gültigen Ministerialdekrets, wo die Wiederaufnahme der Trainingstätigkeit bis mindestens 05. März 2021 untersagt ist, wird unser Landeskomitee gemeinsam mit dem Landeskomitee Trient dem Nationalen Amateurligaverband mehrere Szenarien bezüglich der möglichen Wiederaufnahme der verschiedenen Meisterschaften vorlegen.

 

Auf jeden Fall muss bei Wiederaufnahme der Meisterschaften feststehen, nach welchen Regeln Aufstiege und Abstiege entschieden werden.  

 

In Absprache mit dem Landeskomitee Trient wird den Vereinen auf jeden Fall eine entsprechende Zeitspanne für die Vorbereitung auf die Meisterschafts-aktivitäten zu Verfügung stehen.

WAHLVERSAMMLUNG am 09/01/2021 im Hotel Sheraton in Bozen

Man erinnert, dass die Wahlversammlung des Autonomen Landeskomitee Bozen für

SAMSTAG, 09. JANUAR 2021

um 16,00 Uhr in erster Einberufung und um 17,00 Uhr in zweiter Einberufung im Hotel SHERATON FOUR POINTS in der B. Buozzi Str. 35 in Bozen einberufen ist, mit Tagesordnung laut Offiziellen Rund-schreiben Nr. 40 des 17/12/2020 veröffentlicht.

 

Comunicato Rundschreiben 40 – 20202021

Man veröffentlicht weiters das Rundschreiben der zugelassenen Kandidaten:

Comunicato Rundschreiben 43 – 20202021

 

Den Vereinen wurden bei den Zonenversammlungen die Vollmachten (Formular A und B) und die Anweisungen zu deren Ausfüllung verteilt, welche nun nochmals im Anhang übermittelt werden.

 

Modello B: dieses Formular muss von den Vereinen, welche an der Wahlversammlung teilnehmen ausgefüllt, unterzeichnet und abgestempelt werden: außerdem muss die Kopie des Personalausweises der teilnehmenden Person beigelegt werden.

Modello B società partecipante – Teilnehmender Verein

 

Modello A: dieses Formular muss von jenen Vereinen ausgefüllt, unterzeichnet und abgestempelt werden welche bei der Wahlversammlung nicht teilnehmen können, allerdings einen anderen teilnehmenden Verein mit ihrem Stimmrecht bevollmächtigen: in diesem Fall muss die Kopie des Personalausweises des Präsidenten des Vereins beigelegt werden, der diese Vollmacht einem anderen Verein überträgt.

Man erinnert dass jeder Verein nur eine Vollmacht eines anderen Vereins abgeben darf.

Modello A delega ad altra società – Stimmrecht an einen anderen Verein

 

Weiters übermitteln wir die Eigenerklärung “Scheda Anamnestica” welche ausgefüllt von allen Teilnehmern an der Versammlung am Eingang des Sitzes der Wahlversammlung abgegeben werden muss.

Scheda Anamnestica

 

Man ersucht die Vereine jeweils mit nur einen Vereinsvertreter an der Wahlversammlung teilzunehmen.

Es wird weiters ersucht bereits ab 16.00 Uhr einzutreffen, um bei der Akkreditierung Gruppenansammlungen zu vermeiden.

Wahlversammlung – Vereinsversammlungen

Der Vorstand des Autonomen Landeskomitee Bozen, hat in Bezug auf die Neuwahlen der Verbandsorgane des Autonomen Landeskomitee Bozen für die nächsten 4 Jahre 2021-2024, vier Treffen mit den angeschlossenen Vereinen einberufen.

Folgende Tagesordnung wird besprochen:

  1. Begrüßung des Präsidenten;

  2. Tätigkeitsbericht 2016-2020;

  3. Wahlvollversammlung;

  4. Kandidatenvorschläge;

  5. Allgemeine Informationen und Allfälliges.

An diesen Versammlungen sind auch jene Personen eingeladen, welche ihre Kandidatur für die Neuwahlen der Verbandsorgane des Autonomen Landeskomitee Bozen für die nächsten 4 Jahre 2021-2024 vorbringen möchten.

Die Formulare zu den Kandidaturen für die Neuwahlen der Verbandsorgane des Autonomen Landeskomitee Bozen für die nächsten 4 Jahre 2021-2024, können beim Sekretariat des Landeskomitee beantragt werden.

Die Versammlungen werden in Übereinstimmung mit den Anti-Covid Regeln abgehalten.

Pro Verein darf jeweils nur eine unterschriftsberechtigte Person teilnehmen: Präsident oder dessen Stellvertreter.

  

Es ist absolut notwendig den Vereinsstempel zur Unterstützung der Kandidatenvorschläge mitzubringen.

Die Versammlungen finden an den wie folgt angeführten Tagen und Ortschaften für folgende Vereine statt:

Riunioni società – Versammlungen Vereine

SPIELERFREISTELLUNGEN vom 01/12/20 bis 07/01/21 – SPIELERWECHSEL vom 01/12/20 bis 26/02/21

SPIELERFREISTELLUNGEN vom 01/12/20 bis 07/01/21 – SPIELERWECHSEL vom 01/12/20 bis 26/02/21

FREISTELLUNG FUßBALLSPIELER

 

Man erinnert, dass die Freistellung von Amateur- und Jugendfußballspielern, laut Art. 107 der N.O.I.F. (zusätzliche Freistellungen) in folgendem Zeitraum erfolgen kann:

 

VON DIENSTAG, 01. DEZEMBER

bis DONNERSTAG, 07. JÄNNER 2021 (19.00Uhr)

 

Die Freistellungen müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.

Für die Fußballspieler, die in diesem Zeitraum freigestellt wurden, muss die Meldung nach dem 08. Jänner 2021 erfolgen.

Die Eingabe der Freistellungen muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

Im Bereich “Svincoli” können die Vereine die Liste ihrer Fußballspieler/innen überprüfen, und die Freistellung direkt on line vornehmen. (Svincoli Dilettanti oder SGS).

Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

Bei der Freistellung SGS müssen ausserdem die originalen Spielerausweise eingereicht werden.

  

Die Vereine können außerdem die Freistellung der Fußballspieler in “variazione attività” (Art. 118 der NOIF) beantragen.

Die Vereine müssen die Freistellung der Fußballspieler “in quiescenza” (vom Verein mit Tätigkeitsänderung gegangen) auf Vereinspapier beantragen und diese innerhalb der oben genannten Termine dem Komitte per mail zustellen (da diese Spieler nicht bei der Aufstellung der freizustellenden Spieler aufscheinen).

 

 

SPIELERWECHSEL

 

Man erinnert, dass die Vereinswechsel von „Jungen Amateurfußballspielern“ und „Nicht Profifußball-spielern“ zwischen Vereinen, welche an den von der Nationalen Amateurliga organisierten Meister-schaften teilnehmen, laut Art. 104 der N.O.I.F. (zusätzliche Spielerwechsel) in folgendem Zeitraum erfolgen kann:

 

VON DIENSTAG, 01. DEZEMBER

BIS FREITAG, 26. FEBRUAR 2021 (19.00 Uhr)

 

Die Spielerwechsel müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden. Der Spielerwechsel gilt ab dem Datum der Übermittlung.

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

 

CU147LND

Avviso per i criteri di accesso ai contributi forfettari a fondo perduto per le ASD

Il Dipartimento per lo Sport della Presidenza del Consiglio dei Ministri ha pubblicato sul proprio sito istituzionale un nuovo avviso per la presentazione di domande di contributo forfettario a fondo perduto riservato alle Associazioni Sportive Dilettantistiche che non siano intestatarie di contratti di locazione.

All’atto pratico, le Associazioni Sportive Dilettantistiche potranno fare richiesta utilizzando la piattaforma online messa a disposizione dal Governo a questo indirizzo: https://bit.ly/2HedasO


I REQUISITI –
 I requisiti richiesti per accedere ai contributi sono descritti nell’avviso pubblico disponibile sul sito del Dipartimento per lo Sport e consultabile anche al seguente link: https://bit.ly/3fe9jIN, tra i quali è specificato che non potranno fare richiesta le ASD che hanno già usufruito del precedente contributo a fondo perduto erogato dal Dipartimento per lo Sport (11 Giugno 2020, Decreto n. 5098).

I TERMINI E LE MODALITA’ – La presentazione delle domande avverrà esclusivamente attraverso l’utilizzo della già citata piattaforma gestita dal Dipartimento per lo Sport e che è attiva dalle ore 16:00 del 18 novembre sino alle ore 16:00 del 24 novembre 2020.

Oltre alle autocertificazioni da produrre, è presente, sul sito del Dipartimento per lo Sport del Governo, un modulo inerente la dichiarazione sul numero dei “tesserati atleti” al 31 ottobre 2020 della Società interessata che, su indicazione della FIGC, dovrà essere redatto e sottoscritto dai Comitati Regionali LND territorialmente competenti. Per le Società dei Campionati Nazionali della LND tale dichiarazione dovrà essere redatta e sottoscritta, a seconda delle rispettive competenze, dai Dipartimenti Interregionale e Calcio Femminile e dalla Divisione Calcio a Cinque.

Al termine della procedura verrà rilasciata una ricevuta a conferma del buon esito della richiesta, e che dovrà essere conservata.

Tutti gli aggiornamenti relativi alle fasi di valutazione e assegnazione dei contributi, così come tutte le comunicazioni, saranno pubblicate esclusivamente sul sito istituzionale del Dipartimento per lo Sport (www.sport.governo.it).

Per l’assistenza tecnica è attivo esclusivamente l’indirizzo di posta elettronica ordinaria fondoperduto@sportgov.it.

Al fine di poter effettuare un’assistenza completa, è necessario indicare nel corpo della mail il Codice Fiscale della ASD/SSD per la quale si richiede assistenza.

Contributi a fondo perduto per i contratti di locazione: la guida sul sito del Dipartimento per lo Sport

Il Dipartimento per lo Sport della Presidenza del Consiglio dei Ministri ha pubblicato sul proprio sito istituzionale la riapertura dei termini per la presentazione delle domande di contributo a fondo perduto relative a contratti di locazione intestati alle Associazioni Sportive Dilettantistiche (solo per la locazione del mese di novembre 2020).

All’atto pratico, le Associazioni Sportive Dilettantistiche potranno fare richiesta, sotto forma di autocertificazione, utilizzando la piattaforma online messa a disposizione dal Governo a questo indirizzo: https://bit.ly/35oMQWn

 

I REQUISITI – I requisiti richiesti per accedere ai contributi sono descritti nell’avviso pubblico disponibile sul sito del Dipartimento per lo Sport e consultabile anche QUI. Non potranno fare richiesta le ASD che hanno già usufruito del precedente contributo a fondo perduto per locazioni erogato dal Dipartimento per lo Sport (Giugno 2020).

I TERMINI E LE MODALITA’ – La presentazione delle domande avverrà esclusivamente attraverso l’utilizzo della già citata piattaforma gestita dal Dipartimento per lo Sport e che è attiva dalle ore 10 del 10 novembre sino alle ore 14 del 17 novembre 2020.

Al termine della procedura verrà rilasciata una ricevuta a conferma del buon esito della richiesta, e che dovrà essere conservata.

Tutti gli aggiornamenti relativi alle fasi di valutazione e assegnazione dei contributi, così come tutte le comunicazioni, saranno pubblicate esclusivamente sul sito istituzionale del Dipartimento per lo Sport, allo stesso link della piattaforma utilizzata per avanzare le richieste da parte delle ASD.

 

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