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Einberufung in Bezug auf die Tätigkeit des Territorialen Technischen Ausbildungszentrum am MONTAG, 06. MÄRZ 2017 um 15.00 Uhr in Neumarkt Sint.

­Der Koordinator des Jugend- und Schulsektors teil, in Bezug auf die Tätigkeit des Territorialen Technischen Ausbildungszentrum in Neumarkt (BZ), die Aufstellung der einberufenen Fußballspieler/innen (TRAINING) für folgenden Tag mit:

MONTAG, 06. MÄRZ 2017

15.00 Uhr

SPORTANLAGE NEUMARKT – PLATZSTR. NR. 2

 

Die einberufenen Fußballspieler/innen müssen sich pünktlich mit dem persönlichen Spiel Kit, Kniebeinschützer, der ärztlichen Eignungsbescheinigung für Wettkampfsport (falls noch nicht abgegeben), ein Paar Laufschuhe und und ein Paar Fußballschuhe erscheinen.

Für Informationen oder Mitteilung einer Nichtteilnahme ersucht man den Organisatorischen Verantwortlichen Herrn Massimo Cima Tel. 345 4630228 zu kontaktieren.

Sollte eine ärztliche Bescheinigung vorhanden sein, so ersucht man diese an combolzano@lnd.it zu übermittlen.

Man veröfentlicht die Liste der einberufenen Fußballspieler/innen:

06.03.17 Convocazione Centro Federale – Einberufung Ausbildungszentrum

BLSD Kurse Halbautomatischer Defibrillator

Das Autonome Landeskomitee Bozen bietet in Zusammenarbeit mit Dr. Gianluca Pulga und Dr. Norbert Pfeifer Ausbildungskurse für Mitglieder der angeschlossenen Vereine.

 

Jeder interessierte Verein ist gebeten die Namen der Mitglieder mitzuteilen, welche an der oben genannten Ausbildung teilnehmen möchten.

 

Man erinnert daran, dass das „Balduzzi–Dekret“ mit Juli 2017 endgültig umgesetzt wird.

 

In Anlage finden sie das entsprechende Formular, welches an das Landeskomitee über E-Mail (combolzano@lnd.it) oder mittels Fax 0471/262577 innerhalb 28. Februar 2017 mit der Angabe der Teilnehmer eintreffen muss.

 

Corso Defibrillatore – Kurs Defibrillatoren

 

Die Kurse werden in den Monaten März – April 2017 organisiert.

 

Die Kosten betragen Euro 60,00 plus MwSt für jeden Teilnehmer, welche direkt von der Organisation des Kurses verrechnet werden. Die BLSD Kurse haben eine Dauer von 8 Stunden und werden Freitags (Uhrzeit ist noch zu bestimmen) abgehalten. Die Kurse werden in der eigenen Struktur in Bozen, Enrico Fermi Straße 2 abgehalten.

 

Nach Ablauf der Anmeldungen wird die Programmierung erstellt und den angeschlossenen Vereinen mitgeteilt.

Technisches Ausbildungszentrum in Neumarkt – Angabe Fußballspieler/innen

Zwecks Aufwertung und Entwicklung des Jugendfußballs, hat der Italienische Fußballverband mittels Jugend- und Schulsektors das Programm der Territorialen Technischen Ausbildungszentren ins Leben gerufen: ein innovatives Projekt welches landesweit tausende Jungs und Mädchen einbeziehen möchte, für eine starke Synergie zwischen Trainer, Vereine und der Verbandsstruktur.

Die Technischen Ausbildungszentren möchten territorial den Schwerpunkt in der technisch-sportlichen Ausbildung Junger Fußballspieler und Fußballspielerinnen zwischen 12 und 14 Jahren legen, um einen zentralen Leitfaden in der Ausbildung und Erziehung festzulegen, ein landesweites technisches und soziales Monitoring zu ermöglichen, das Talent durch eine koordinierte technisch-sportliche Ausbildung zu fördern.

Auch in unserer Provinz, wird im neuen Verbandszentrum mit Kunstrasen in Neumarkt die Tätigkeit des Technischen Ausbildungszentrum ab dem Monat März beginnen. Die technische Verantwortung wurde Herrn Pellegrini Yuri übertragen, jahrelang Trainer in unserer Provinz mit wichtigen Erfahrungen auch im Ausland.

Demnächst wird auch die Zusammensetzung der Mitarbeiter (Trainer, Konditionstrainer, Tormanntrainer, Sportpsychologe, Physiotherapeut, Arzt) festgelegt, welche sobald als möglich den Vereinen zusammen mit dem Projekt und weiteren Initiativen vorgestellt werden.

Wie im beigelgten PROGRAMM CFT ersichtlich, wird die Tätigkeit in ganz Italien jeden Montag nachmittag mit 100 Fußballspielern/innen (75 Jungs und 25 Mädchen) stattfinden:

In der bereits laufenden Saison 2016/2017 ist eine experimentale Frühjahrsphase vorgesehen, welche im März beginnen und bis Ende Mai 2017 andauern soll: an dieser Phase werden zirka 40/50 Jungs und 20/25 Mädchen teilnehmen. Der Technische Verantwortliche wird die Feststellung, Bewertung und Wahl der Teilnehmer vornehmen; allerdings ersuchen wir, aufgrund der terminlich knappen Zeitvorgabe, um die Zusammenarbeit aller Vereine mit der Angage von 1 – 2 Fußballspielern (Jahrgang 2004) und 1 – 2 Fußballspielerinnen (Jahrgänge 2002 – 2003 – 2004), welche für diese Initiative in Frage kommen würden, aufgrund fußballerischer Leistungen, charakterlichen Eigenschaften und eventueller Verfügbarkeit (2 mal im Monat Montags nachmittag).

Aufgrund der knappen Zeit ersuchen wir mittels email die Angaben der Fußballspieler/innen mit Geburtsdatum und Spielposition innerhalb 15/02/2017 einzureichen.

Wir stehen für jegliche weitere Informationen zu Verfügung und ersuchen um Eure Zusammenarbeit im Interesse der Fußballspieler und –spielerinnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Centri Federali Territoriali – Territoriale Ausbildungszentren

JUGENDSPIELER Ober- und Landesliga Sportsaison 2017/2018

An den Meisterschaften der Ober- und Landesliga und an allen vom Nationalen Amateurligaverband  organisierten offiziellen Tätigkeiten, können alle Fußballspieler, welche für die Sportsaison 2017/2018 regulär gemeldeten wurden, ohne Altersbegrenzung, ab den vollendeten 15. Lebensjahr, laut Art. 34, Komma 3, der vorgesehenen Bestimmung der N.O.I.F. (Verbandsinterne Organisatorische Bestimmungen), teilnehmen.

 

OBERLIGA

Laut oben genannten Bestimmungen, hat der Vorstand des Amateurligaverbandes festgelegt, dass die an der Meisterschaft Oberliga teilnehmenden Vereine,  in den Spielen der Offiziellen Tätigkeit 2017/2018 verpflichtet sind, ab Beginn und für die gesamte Dauer der Spielzeit – auch im Falle von Auswechslungen eines oder mehr Teilnehmer – mindestens zwei Fußballspieler folgender Jahrgänge einzusetzen:

– 1 geboren ab 01.01.1998
– 1 geboren ab 01.01.1999


LANDESLIGA

Auf Anfrage des Vorstandes des Autonomen Landeskomitee Bozen, hat der Nationale Amateurligaverband folgende Ausnahmeregelung zu den erlassenen Bestimmungen des Offiziellen Rundschreiben Nr. 1, für die Sportsaison 2017/2018, genehmigt:

Die Vereine die an der Meisterschaft Landesliga teilnehmen, sind verpflichtet,  in den Spielen der Offiziellen Tätigkeit 2017/2018, ab Beginn und für die gesamte Dauer der Spielzeit – auch im Falle von Auswechslungen eines oder mehr Teilnehmer – mindestens zwei Fußballspieler folgender Jahrgänge einzusetzen:

– 1 geboren ab 01.01.1997
– 1 geboren ab 01.01.1998

 

In Bezug auf die genannten Verpflichtungen, sind die Fälle von Feldverweise und falls bereits alle erlaubten Auswechslungen durchgeführt worden sind, bei Verletzungen der erwähnten Jugendspieler ausgeschlossen.