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Aufhebung Verpflichtung Einsatz Jugendspieler Oberliga und Landesliga

Das gemeinsame Präsidium der Komitees von Bozen und Trient, sowie der Vorstand des Autonomen Landeskomitee Bozen hat wie folgt

beschlossen,

dass in der Sportsaison 2024/2025 in der Oberliga und in der Landesliga Meisterschaft keine Verpflichtung besteht, einen oder mehrere Spieler, die einer bestimmten Altersklasse angehören einzusetzen.

 

Man veröffentlicht die Beschlüsse:

Abrogazione obbligo Giovane in Campo Eccellenza e Promozione – Aufhebung Verpflichtung Jugendspieler Oberliga Landesliga

Einberufung AUSWAHL A-JUGEND UNDER 16 am 10/06/2024 in Neumarkt

Im Hinblick auf das Eusalp Turnier, beruft das Autonome Landeskomitee Bozen folgende Fußballspieler für Montag, den 10. Juni 2024 um 17.00 Uhr im Technischen Verbandszentrum Neumarkt Kunstrasen für ein Training ein.

 

10.06.2024 Rappresentativa Allievi – Auswahl A-Jugend

 

Die einberufenen Fußballspieler müssen pünktlich mit persönlicher Trainingskleidung sowie persönlicher Trinkflasche erscheinen.

 

Die Anwesenheit aller Fußballspieler ist erforderlich, da das definitive Programm für das Regionenturnier vom 12. bis 16. Juni 2024 in den Valli Giudicarie und Rendena im Trentino, ausgehändigt und erklärt wird.

 

Außerdem wird das sportliche Material an die Fußballspieler übergeben.

Riforma dello sport – prestazioni dei volontari / Sportreform – Freiwilligenarbeit

In der Gazzetta Ufficiale vom 31.05.2024 wurde das Decreto-Legge n. 71 veröffentlicht, wo der Art. Nr. 3 einige wichtige Änderungen des Decreto legge Nr. 36/2021 bezüglich der Freiwilligen, die in den Sportvereinen arbeiten, enthält.

 

Bei jedem der gemeinsamen Treffen der Vertreter der Regierung wurde von den Vertretern des CONI und der FIGC das Thema der Spesenvergütung der Freiwilligen Mitarbeiter angesprochen. Nun ist es gelungen eine Änderung der bisher gültigen Vorschriften zu erreichen, da nun auch die Freiwilligenarbeit innerhalb der eigenen Gemeinde honoriert werden darf und eine pauschale Spesenvergütung (forfettario) innerhalb eines bestimmten Betrages – Euro 400 – möglich sein wird.

 

Voraussetzung ist, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die von den nationalen Verbänden anerkannt werden oder von den „Enti di Promozione“ oder von „sport und salute“ veranstaltet werden. Vorher gilt es natürlich festzulegen für welche Art von Tätigkeit von Freiwilligen diese Art von Spesenvergütung vorgesehen ist.

 

Für die im Sport tätigen Freiwilligen, die für ihre sportlichen Tätigkeiten eine Pauschalvergütung (Forfait) erhalten, ist vorgesehen, dass ihre Namen und der Betrag, mit dem sie vergütet werden, im „registro nazionale delle attività sportive dilettantistiche“ eingetragen wird. Dies hat innerhalb des Monatsendes nach Beendigung des jeweiligen Trimesters, in dem die Tätigkeiten stattfanden, zu erfolgen. Die Vorlagen für diese Mitteilungen sind ab sofort beim „ispettorato nazionale del lavoro“, bei INPS und beim INAIL sowie bei der „piattaforma digitale nazionale“ Art. 50 -ter del codice dell’amministrazione digitale, decreto legislativo 7 marzo 2005, n. 82 und beim „sistema pubblico di connettività Art. 73, ohne dass für diese Verwaltungseinrichtungen Kosten entstehen, abrufbar. Auf diese Weise geregelte Spesenvergütungen stellen keine Mehreinnahmen für den Empfänger der Spesenvergütungen dar, wenn sie nicht den im Art. 35 comma 8- bis festgelegten Betrag (imponibile) überschreiten und stellen die Grundlage dar für die INAIL Abgabe innerhalb der im Art. 36, comma 6 festgesetzten Grenzen.

 

Weitere Infos auf der Circolare nr. 69 :

 

Circolare 69 – prestazioni volontariato