Erneuerung ärztliches Zeugnis Sportmedizin nach Covid-19 Genesung
Man weist daruf hin, dass in allen Fällen einer SARS-Cov-2-Infektion und relativer Genesung das ärztliche Zeugnis der Sportmedizin erneuert, bzw. die Bescheinigung “Return to Play” von der Sportmedizin ausgestellt werden muss.
Diese Visite kann frühestens 7 Tage nach erfolgter Genesung, bei leichter Erkrankung durchgeführt werden, in Anwendung weiterer Kriterien laut dem unten angeführten “l’Aggiornamento raccomandazioni per l’idoneità all’attività sportiva agonistica in atleti non professionisti Covid-19 guariti”.
Aggiornamento per l’idoneità all’attività sportiva agonistica atleti Covid-19 guariti